Betreff
Wahl des Schiedsmannes/der Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg
Vorlage
BV/FB3/038/2015
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung schlägt vor, Frau Judith Killat, wohnhaft in 41849 Wassenberg, Graf-Gerhard-Str. 13, gem. § 3 des Schiedsamtsgesetzes NRW - SchAG NRW - für die Dauer von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg zu wählen.


Sachverhalt:

 

Im November 2015 läuft die Amtszeit der Schiedsfrau, Frau Judith Killat, für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg, ab.

Frau Killat hat sich mit Schreiben vom 12.01.2015 für die Fortführung des Amtes der 1. Schiedsfrau für weitere 5 Jahre beworben.

Mit Schreiben vom 27.01.2015 sowie 18.03.2015 wurden die im Rat vertretenen Parteien hierüber informiert und in diesem Zusammenhang um Vorschläge weiterer geeigneter Personen für das Amt des Schiedsmannes/der Schiedsfrau gebeten.

Weitere Vorschläge gingen jedoch nicht ein.

 

Gem. § 2 Abs. 1 SchAG NRW muss die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

 

Gem. § 3 Abs. 1 u. 3 SchAG NRW wählt der Rat die Schiedsperson für 5 Jahre.

 

Frau Killat ist bereits seit 10 Jahren als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Wassenberg tätig.

 

Gegen die Fortführung des Schiedsamtes durch Frau Killat bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken.

 

Gem. § 5 SchAG NRW wird die Schiedsperson vom Direktor des Amtsgerichtes Heinsberg auf die Erfüllung ihrer Pflichten vereidigt.

 

 


Finanzielle Auswirkungen

 

  ja                nein

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Gesamtkosten der Maßnahmen (Be­schaffung-/Her­stel­lungs­kosten)

 

 

 

 

                                

jährliche Folge­kosten/-lasten, Sachkosten

                             

 

Personalkosten

 

                             

                keine 

Finanzierung

Eigenan­teil(i.d.R.=

Kreditbedarf)

 

 

 

 

                             

Objektbe­zo­ge­ne Ein­nah­men (Zu­schüs­se/­Beiträ­ge)

 

 

 

                               

                              

Einmalige oder jähr­liche laufende Haus­haltsbela­stung (Mit­telabfluss, Kapital-

­die­nst, Folgela­sten ohne kalkulatori­sche Ko­sten)

 

                                       

 

 

 

Veranschla­gung

im Ergebnisplan (konsumtiv)

 

im Finanzplan (investiv)

 

 

 

Nein

 

 

 

Ja, mit €                            

Kostenstelle/Konto