Betreff
Anregungen nach § 24 Gemeindeordnung NRW;
hier: Bekanntmachung der Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzung im Bürgerinfo
Vorlage
AN/FB2/048/2014/2
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt:

 

  1. Entgegen der bisherigen Handhabung hat nach eingehender Prüfung die Verwaltung sich dazu entschlossen, auch Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Rats- und Ausschusssitzungen im Ratsinformationssystem aufzuführen. Die Tagesordnungspunkte für den öffentlichen und nichtöffentlichen Teil der Ratssitzungen wurden bisher ohnehin im Amtsblatt der Stadt Wassenberg bekannt gegeben.

 

  1. Der Anregung des Antragstellers, die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes in der Tagesordnung der nichtöffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil näher zu begründen, wird nicht entsprochen. Die Begründung betreffend Zuordnung für den nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung ist in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse unter § 8 (2) definiert:

 

Für folgende Angelegenheiten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen:

a) Personalangelegenheiten,

b) Liegenschaftsangelegenheiten,

c) Auftragsvergaben,

d) Angelegenheiten der zivilen Verteidigung,

e) Einzelfälle in Abgabenangelegenheiten,

f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung des Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).

 

Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.