Sitzung: 08.09.2015 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: AN/FB2/048/2014/2
Der Ausschuss nimmt die Mitteilungsvorlage
der Verwaltung vom 19.08.2015 zur Kenntnis. Darin wird Folgendes mitgeteilt.
Sachverhalt:
Für folgende Angelegenheiten wird die
Öffentlichkeit ausgeschlossen:
a) Personalangelegenheiten,
b) Liegenschaftsangelegenheiten,
c) Auftragsvergaben,
d) Angelegenheiten der zivilen
Verteidigung,
e) Einzelfälle in
Abgabenangelegenheiten,
f) Angelegenheiten der Rechnungsprüfung
mit Ausnahme der Beratung des Jahresabschlusses und der Entlastung des
Bürgermeisters (§ 96 Abs. 1 GO NRW).
Dies gilt nicht, wenn im Einzelfall
weder Gründe des öffentlichen Wohls noch berechtigte Ansprüche oder Interessen
einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit gebieten.
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die
Mitteilungsvorlage vom 19.08.2015 zustimmend zur Kenntnis.